Änderungsverordnung Zweiradmechanikermeister

Über eine Änderungsverordnung wurde in der Zweiradmechanikermeisterverordnungdie Prüfungsdauer beim Meisterprüfungsprojekt von höchstens zwei aufhöchstens einen Tag reduziert. Demnach soll die Durchführung des Meistprüfungsprojektskünftig nicht länger als einen Arbeitstag dauern.

Die neue Verordnung tritt zum 1. Juni 2012 in Kraft. Der Verordnungstextwurde im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 16 vom 18. April 2011 veröffentlicht.

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 16, ausgegeben zu Bonn am 18. April 2012: 
Verordnung zur Änderung der Zweiradmechanikermeisterverordnung vom 29. März 2012

 

Fachgespräch für die Bewerbung als Sachverständiger

Bonn, 27. März 2012
Zweck des Fachgespräches ist die Feststellung der fachlichen Eignung als Sachverständiger für das Zweiradmechaniker-Handwerk, insbesondere zur "Erstattung von Gutachten über Wa­ren, Leistungen und Preise von Handwerkern" (entsprechend § 91 Abs. 1, Ziff. 8 der Hand­werksord­nung). 

Daneben werden fachliche Themen aus dem ge­samten Tätigkeits­gebiet eines Sachverständigen, überwiegend anhand von Beispielfällen, abgehandelt. 

Bestandteil des Fachgespräches wird weiterhin die Erörterung eines schriftlich vorgelegten Gut­achtens zu einem Fallbeispiel sein. 

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Sachverständigenwesen

 Bonn, 13. Februar 2012
 Am 9. und 10. Februar 2012 fand das erste Vorbereitungsseminar zum Fachgespräch für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige in Bonn statt. 

Entgegen der anfänglichen Skepsis innerhalb der Branche im Hinblick auf die Annahme des Seminars, konnten 10 Teilnehmer zum Auftakt in Bonn begrüßt werden. Die altermäßig gut gemischte Gruppe bestand aus ausgebildeten Zweiradmechanikern, Zweirad-Meistern beider Fachrichtungen, als auch aus Kfz-Meistern, Kfz-Sachverständigen und Diplom-Ingenieure. Durch die anwesenden Fachkräfte aus klein- und mittelständischen Betrieben, galt es einen hohen Qualitätsanspruch zu befriedigen. 

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Neu abgeschlossene Ausbildungsverhältnisse – Stichtag 30.09.2011

Bonn, 13. Januar 2012
Nach Auswertung der BIBB-Erhebung für neue abgeschlossene Ausbildungsverhältnisse -Stichtag 30.09.2011, muss der Ausbildungsberufs "Zweiradmechaniker/in" ein Minus von 4,62 % und der Ausbildungsberuf "Fahrradmonteur/in" ein Minus von 9,66 % verzeichnen.

Die länderbezogenen Daten können bei der Geschäftsstelle angefordert werden.

>> Pressemitteilung

 

Meisterprüfungsverfahrensverordnung (MPVerfVO)

Bonn, 24. November 2011
Durch eine Zwangsänderung aller Meisterprüfungsverordnungen in den Teilen I und II wurde auch die Verordnung im Zweiradmechanikerhandwerk geändert.

Die Änderung betrifft die Bestehensregelung. Für das Bestehen der Meisterprüfung gelten nun die gleichen Bedingungen wie für die Gesellenprüfung. 

Diese Regelung ist ab dem 1. Januar 2012 gültig. 

Die Regelungen des § 8 Absatz 6 und 7 gelten nicht für die bis zum 31. Dezember 2011 begonnenen Prüfungsverfahren. Diese werden nach den bisherigen Vorschriften zu Ende geführt.

Gleichzeitig wurde eine Allgemeine Meisterprüfungsverordnung am 4. November 2011 erlassen. Diese regelt nun die Teile III und IV.

Verordnungtext 2005
Quelle: Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 77, ausgegeben zu Bonn am 31.Dezember 2001, Seite 4154
In Krattreten am 1. November 2005

Änderung
Quelle: Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 4. November 2011, Seite 2145
In Krafttreten am 1. Januar 2012

 

 

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Termine

 

21. oder 22. August 2012

Vorstandssitzung, n. n.

 

1. - 2. Oktober 2012
Ausbildertage, Freiburg

 

16. - 18. Oktober 2012
Fachgespräche im Sachverständigenwesen

 

26. Oktober 2012
Vorstandssitzung, Münster

 

27. Oktober 2012
Mitgliederversammlung, Münster

 

27. Oktober 2012
Bundesausscheidung im Praktischen Leistungswettbewerb, Münster

 

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