Änderungsverordnung Zweiradmechanikermeister
Über eine Änderungsverordnung wurde in der Zweiradmechanikermeisterverordnungdie Prüfungsdauer beim Meisterprüfungsprojekt von höchstens zwei aufhöchstens einen Tag reduziert. Demnach soll die Durchführung des Meistprüfungsprojektskünftig nicht länger als einen Arbeitstag dauern.
Die neue Verordnung tritt zum 1. Juni 2012 in Kraft. Der Verordnungstextwurde im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 16 vom 18. April 2011 veröffentlicht.
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 16, ausgegeben zu Bonn am 18. April 2012:
Verordnung zur Änderung der Zweiradmechanikermeisterverordnung vom 29. März 2012
Fachgespräch für die Bewerbung als Sachverständiger
Bonn, 27. März 2012
Zweck des Fachgespräches ist die Feststellung der fachlichen Eignung als Sachverständiger für das Zweiradmechaniker-Handwerk, insbesondere zur "Erstattung von Gutachten über Waren, Leistungen und Preise von Handwerkern" (entsprechend § 91 Abs. 1, Ziff. 8 der Handwerksordnung).
Daneben werden fachliche Themen aus dem gesamten Tätigkeitsgebiet eines Sachverständigen, überwiegend anhand von Beispielfällen, abgehandelt.
Bestandteil des Fachgespräches wird weiterhin die Erörterung eines schriftlich vorgelegten Gutachtens zu einem Fallbeispiel sein.
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Sachverständigenwesen
Bonn, 13. Februar 2012
Am 9. und 10. Februar 2012 fand das erste Vorbereitungsseminar zum Fachgespräch für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige in Bonn statt.
Entgegen der anfänglichen Skepsis innerhalb der Branche im Hinblick auf die Annahme des Seminars, konnten 10 Teilnehmer zum Auftakt in Bonn begrüßt werden. Die altermäßig gut gemischte Gruppe bestand aus ausgebildeten Zweiradmechanikern, Zweirad-Meistern beider Fachrichtungen, als auch aus Kfz-Meistern, Kfz-Sachverständigen und Diplom-Ingenieure. Durch die anwesenden Fachkräfte aus klein- und mittelständischen Betrieben, galt es einen hohen Qualitätsanspruch zu befriedigen.
Neu abgeschlossene Ausbildungsverhältnisse – Stichtag 30.09.2011
Bonn, 13. Januar 2012
Nach Auswertung der BIBB-Erhebung für neue abgeschlossene Ausbildungsverhältnisse -Stichtag 30.09.2011, muss der Ausbildungsberufs "Zweiradmechaniker/in" ein Minus von 4,62 % und der Ausbildungsberuf "Fahrradmonteur/in" ein Minus von 9,66 % verzeichnen.
Die länderbezogenen Daten können bei der Geschäftsstelle angefordert werden.
Meisterprüfungsverfahrensverordnung (MPVerfVO)
Bonn, 24. November 2011
Durch eine Zwangsänderung aller Meisterprüfungsverordnungen in den Teilen I und II wurde auch die Verordnung im Zweiradmechanikerhandwerk geändert.
Die Änderung betrifft die Bestehensregelung. Für das Bestehen der Meisterprüfung gelten nun die gleichen Bedingungen wie für die Gesellenprüfung.
Diese Regelung ist ab dem 1. Januar 2012 gültig.
Die Regelungen des § 8 Absatz 6 und 7 gelten nicht für die bis zum 31. Dezember 2011 begonnenen Prüfungsverfahren. Diese werden nach den bisherigen Vorschriften zu Ende geführt.
Gleichzeitig wurde eine Allgemeine Meisterprüfungsverordnung am 4. November 2011 erlassen. Diese regelt nun die Teile III und IV.
Verordnungtext 2005
Quelle: Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 77, ausgegeben zu Bonn am 31.Dezember 2001, Seite 4154
In Krattreten am 1. November 2005
Änderung
Quelle: Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 4. November 2011, Seite 2145
In Krafttreten am 1. Januar 2012
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