Am 01.11.2005 trat die neue Meisterverordnung für das Zweiradmechaniker-Handwerk in Kraft. Die Meisterprüfung ist somit grundsätzlich inhaltlich überarbeitet und neu gegliedert. Nicht nur die handwerklich-technische sondern auch betriebliche Führungs- und Management-Qualifikationen, sind gefordert. Neu im praktischen Teil (Teil 1) der Meisterprüfung ist das auftragsbezogene Ausführen eines Meisterprüfungsprojektes und ein darauf bezogenes Fachgespräch sowie die auftragsorientierten Situationsaufgaben. Der schriftliche Teil der Meisterprüfung (Teil II) umfasst drei Handlungsfelder in denen fallorientierte Aufgaben zu lösen sind. Eine mündliche Ergänzungsprüfung findet statt, wenn dies das Bestehen des Teils II ermöglicht.
Die erfolgreich abgelegte Meisterprüfung berechtigt zur selbständigen Führung eines Zweirad-Betriebes und berechtigt zum Ausbilden in den Ausbildungsberufen Zweiradmechaniker/-in und Fahrradmonteur/-in.Voraussetzung:
- Eine abgeschlossene Gesellenprüfung als Zweiradmechaniker/in.
- Oder eine abgeschlossene Gesellenprüfung in einem anderen Handwerk und den Nachweis über 3 Jahre Berufstätigkeit im Zweiradmechaniker-Handwerk.
Meisterprüfungsverfahrensverordnung (MPVerfVO)
Durch eine Zwangsänderung aller Meisterprüfungsverordnungen in den Teilen I und II wurde auch die Verordnung im Zweiradmechanikerhandwerk geändert.
Die Änderung betrifft die Bestehensregelung. Für das Bestehen der Meisterprüfung gelten nun die gleichen Bedingungen wie für die Gesellenprüfung.
Diese Regelung ist ab dem 1. Januar 2012 gültig.
Die Regelungen des § 8 Absatz 6 und 7 gelten nicht für die bis zum 31. Dezember 2011 begonnenen Prüfungsverfahren. Diese werden nach den bisherigen Vorschriften zu Ende geführt.
Gleichzeitig wurde eine Allgemeine Meisterprüfungsverordnung am 4. November 2011 erlassen. Diese regelt nun die Teile III und IV.
Verordnungtext 2005
Quelle: Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 77, ausgegeben zu Bonn am 31.Dezember 2001, Seite 4154
In Krattreten am 1. November 2005
Änderung
Quelle: Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 4. November 2011, Seite 2145
In Krafttreten am 1. Januar 2012
Neue Allgemeine Meisterprüfungsverordnung (Teil III und Teil IV) - AMVO
Quelle: Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 4. November 2011, Seite 2149
In Krafttreten am 1. Januar 2012
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